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Asylbewerber
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Als Asylbewerber oder Asylsuchende, in Österreich Asylwerber, werden Personen bezeichnet, die in einem anderen Staat als dem ihrer Herkunft Asyl suchen und beantragen, also Aufnahme und Schutz vor politischer, religiöser oder sonstiger Verfolgung.

Der seit den 1970er Jahren in deutschsprachigen Staaten ĂŒbliche Ausdruck Asylant ist mit abwertenden Konnotationen behaftet. Sprachwissenschaftler sehen darin einen Ausdruck von Fremdenfeindlichkeit.

Das Völkerrecht unterscheidet Asylbewerber von FlĂŒchtlingen (Menschen, die zur Flucht gezwungen sind) und von Migranten (Menschen, die ihr Land aus eigenem Antrieb verlassen). Sobald eine Person in einem anderen Staat einen Asylantrag gestellt hat, ĂŒber den noch nicht entschieden wurde, gilt sie rechtlich als Asylbewerber.

Der Staat, in dem ein Asylbewerber Aufnahme sucht, prĂŒft in einem Asylverfahren, ob ein Anspruch auf Asyl besteht, ob er einen Schutzstatus erhĂ€lt und falls ja, welchen. Asylberechtigt sind Personen, die als politisch Verfolgte anerkannt wurden. Auch Asylbewerber, die als FlĂŒchtling nach der Genfer Konvention oder subsidiĂ€r Schutzberechtigte anerkannt wurden, können ein Aufenthaltsrecht erhalten.

Contents

‱ Deutschland
‱ Schweiz
‱ Kanada
‱ Statistik
‱ EU
‱ Deutschland
‱ Siehe auch
‱ Literatur
‱ Weblinks

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Bezeichnungen

Das Wort Asylant ist zwar morphologisch von Asyl abgeleitet, aber nicht allein daraus entstanden. Denn es diente als ungenauer Sammelbegriff fĂŒr Migranten, ohne zwischen im Asylverfahren befindlichen Antragstellern, Asylberechtigten oder abgelehnten, geduldeten oder abgeschobenen Asylbewerbern zu unterscheiden. Diese systematische UnschĂ€rfe enthielt das Wort von Beginn an. Dem Diskurstheoretiker JĂŒrgen Link zufolge gehört es zu einer Gruppe von Substantiven, bei denen die Endsilbe -ant eine abwertende, pejorative Bedeutung fĂŒr â€žĂŒble Charaktere“ hat. Der Soziologin Ute Gerhard zufolge dient das Wort zur Ausgrenzung von Menschengruppen. Der Kommunikationswissenschaftler Georg Ruhrmann stellte in einer empirischen Vergleichsstudie fest, dass es hĂ€ufig mit Flutmetaphern wie Asylantenflut und Diffamierungen wie AsylbetrĂŒger und Asylschwindler verbunden auftritt. Es lege Assoziationen zu Ă€hnlich negativen Substantiven wie Bummelant, Querulant und Simulant nahe. Andere verwiesen demgegenĂŒber auf Einzelbeispiele, wo das Wort synonym zu Asylbewerber auftrat. Auch sie stellen die hĂ€ufige negative Konnotation fest, verorten sie aber eher im Kontext als im Wort selbst.cite-ref-kreutzer140f-1-0[1]

In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Neologismus Asylant seit etwa 1970 in Medien und Staatsbehörden ĂŒblich. So betitelte die rechtsextreme Wochenzeitung Deutsche Nachrichten 1971 einen Artikel mit Anstieg der Asylantenflut.cite-ref-2[2] Nach JĂŒrgen Link ersetzte Asylant seit 1973 in AuslĂ€nderbehörden, dann auch in Medien die AusdrĂŒcke FlĂŒchtling und Verfolgter. Der Ausdruck habe als „diskursive Brechstange“ gewirkt, um Asylsuchenden negative soziale Verhaltensweisen zuzuschreiben und um AuslĂ€nderthemen in einem nationalistischen und rassistischen Rahmen zu diskutieren. So habe das neu entstandene Wort die Verbreitung von AuslĂ€nderfeindlichkeit begleitet und begĂŒnstigt. Andere Linguisten und Medienwissenschaftler bestĂ€tigten diese These.cite-ref-3[3]

Seit etwa 1978 etablierte sich Asylant auch in politischen Debatten. Bundestagsabgeordnete benutzten den Ausdruck fĂŒr bundesweit zu verteilende Asylsuchende. Medienberichte bezeichneten in SammelunterkĂŒnften untergebrachte oder neu ankommende Migranten so, etwa in der stereotypen Kombination Zustrom von Asylanten. Damit waren negative Konnotationen eines fehlenden Asylanspruchs und Aufenthaltsrechts wie auch bestimmter stereotyper Verhaltensweisen verbunden. Dies wurde 1980 erstmals kritisiert: „Irgendein sprachlicher ÜbeltĂ€ter hat aus den in der Bundesrepublik Deutschland Asylsuchenden ‚Asylanten‘ gemacht und sie damit geistig abgeschoben.“ Gleichwohl blieb das Wort Asylant in deutschen Medien gĂ€ngig.cite-ref-4[4]

1980 wĂ€hlte die Gesellschaft fĂŒr deutsche Sprache Asylant auf den zweiten Platz ihrer semantischen Rangliste Wort des Jahres in Deutschland. Im selben Jahr erschien das Wort erstmals im Duden, definiert als „Bewerber um Asylrecht“. Damit trat die Erinnerung an die historischen UmstĂ€nde dieser Wortschöpfung zurĂŒck, die laut dem Migrationsforscher Klaus JĂŒrgen Bade ursprĂŒnglich als Kampfbegriff zur Delegitimierung von AsylansprĂŒchen entstanden war. Auch manche Nichtregierungsorganisationen zum FlĂŒchtlingsschutz benutzten seither den Ausdruck. Mit dem Wort Scheinasylant wurde die denunziatorische Bedeutung des Wortes Asylant verdoppelt.cite-ref-5[5]

In den Folgejahren wurde Asylant oft mit Worten wie Wirtschaftsasylant oder Scheinasylant kombiniert und so im Sinne von WirtschaftsflĂŒchtling verstanden. Es wurde Teil eines assoziativen Wortfelds, zu dem fremdenfeindliche AusdrĂŒcke wie Asylantenflut, Asylmissbrauch, AsylbetrĂŒger, FlĂŒchtlingsstrom sowie rassistische AusdrĂŒcke wie Durchmischung, Durchrassung und andere gehörten. Im Kontext politischer Debatten um das bundesdeutsche Asylrecht und die Einwanderungspolitik wurden diese AusdrĂŒcke besonders in den Jahren 1986 und 1991–1993 auch von Wissenschaftlern stark kritisiert: Sie schĂŒrten Ablehnung und Ausgrenzung der so bezeichneten Menschengruppen und seien somit fĂŒr Gewalttaten gegen sie mitverantwortlich.cite-ref-6[6]

Die Bildzeitung bewarb im Herbst 1991 zwei ihrer Artikelserien (Die Asylanten – Report ĂŒber ein deutsches Problem und Asylanten im Revier) auf großen PlakatwĂ€nden. Die Artikel wiederholten den Ausdruck oft in negativen Kontexten. Auch als seriös geltende Medien wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (DĂ€mme gegen die Asylanten-Springflut, 28. Mai 1980), die Zeitschrift Der Spiegel und andere trugen zur Verbreitung des Ausdrucks und dessen negativer Konnotierung bei. Ute Gerhard analysierte eine FĂŒlle solcher Medienberichte der frĂŒhen 1990er Jahre und stellte die starke Ähnlichkeit ihrer Wortwahl mit denen der National-Zeitung (Asylanten-Springflut in Deutschland) und anderen rechtsextremen Medien heraus. Sie beurteilte diese Ähnlichkeit als Ausdruck eines Extremismus der Mitte.cite-ref-7[7] Wegen der Reihe von rassistischen Morden der frĂŒhen 1990er Jahre und auch wegen der sprachwissenschaftlichen Kritik trat der Ausdruck ab 1993 in den deutschen Medien zurĂŒck und wurde statistisch durchschnittlich noch in etwa zwei (nach zuvor zehn) Artikeln eines Mediums im Jahr verwendet.cite-ref-kreutzer140f-1-1[1]

Nach einer 2014 erschienenen Studie der Berliner Humboldt-UniversitĂ€t haben neutralere AusdrĂŒcke („Menschen mit Migrationshintergrund“) die negative Einstellung vieler Deutscher zu „Asylanten“ sowie die rassistische Konnotation dieser und verwandter AusdrĂŒcke nicht verĂ€ndert. Sie werden laut Sprachforscher Martin Wengeler weiter mit Sprachbildern kombiniert, die Chaos und Bedrohung assoziieren lassen, etwa Wassermetaphern (Flut, Strom, Welle, Boot), MilitĂ€rmetaphern (Ansturm, Abwehr, verschĂ€rfte Lage an den Grenzen, Einfallsroute) oder Warenmetaphern („Import“ und „Export“ von ArbeitskrĂ€ften). Worte wie „ArmutsflĂŒchtlinge“ seien als Mittel der Ausgrenzung von Migranten hinzugekommen. „FlĂŒchtling“ ohne Zusatz werde dagegen weniger diskriminierend als frĂŒher verwendet.cite-ref-8[8] In den 1980er Jahren hĂ€tten auch konservative Parteien Worte wie „Asylmissbrauch“, „Scheinasylanten“ oder „Wirtschaftsasylanten“ auf Wahlplakaten verwendet. „Asylant“ sei durch hĂ€ufigen abwertenden Gebrauch zum Schimpfwort geworden. Heute wĂŒrden diese Worte eher am rechten bis rechtsextremen Rand benutzt. Jedoch unterschieden sich die Argumentationsmuster gegen die Aufnahme von FlĂŒchtlingen zwischen Konservativen und Rechtspopulisten kaum.cite-ref-9[9]

Anspruchsgrundlagen

Der FlĂŒchtlingsbegriff wird aus dem Wortlaut des Artikels 1 der Genfer FlĂŒchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 (SR 0.142.30) abgeleitet. Demnach ist ein FlĂŒchtling jede Person, die aus der begrĂŒndeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, NationalitĂ€t, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser BefĂŒrchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als Staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb ihres Wohnsitzstaates befindet und dorthin nicht zurĂŒckkehren kann oder wegen der erwĂ€hnten BefĂŒrchtungen nicht zurĂŒckkehren will.

Auch die Allgemeine ErklĂ€rung der Menschenrechte, welche im Jahr 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, kann als Basis fĂŒr den Schutz von FlĂŒchtlingen und den Umgang mit Asylbewerbern herangezogen werden. Sie gilt als universelles Dokument, welches die Grund- und Freiheitsrechte des Menschen definiert. Zu ihnen gehören unter anderem auch der Schutz vor Folter, Körperstrafen und entwĂŒrdigender Behandlung, die Reisefreiheit und das Recht auf ein faires Verfahren durch ein unabhĂ€ngiges Gericht.cite-ref-10[10]

NĂ€her inhaltlich ausgestaltet werden die Voraussetzungen fĂŒr den Anspruch auf FlĂŒchtlingsschutz in der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 ĂŒber Mindestnormen fĂŒr die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als FlĂŒchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und ĂŒber den Inhalt des zu gewĂ€hrenden Schutzes,cite-ref-11[11] oft kurz auch „Qualifikationsrichtlinie“ genannt. Sie regelt auch die aus der Rechtsstellung als FlĂŒchtling oder Person mit „subsidiĂ€rem Schutz“ abzuleitenden sozialen und sonstigen Rechte, z. B. die Rechte der Familienangehörigen von FlĂŒchtlingen. Die Richtlinie gilt in den meisten Staaten der EuropĂ€ischen Union, außer in DĂ€nemark, Großbritannien und Irland, musste jedoch durch nationale Rechtsvorschriften umgesetzt werden. Eine Neufassung der Qualifikationsrichtlinie mit einigen Modifikationen (Richtlinie 2011/95/EU des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 ĂŒber Normen fĂŒr die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, fĂŒr einen einheitlichen Status fĂŒr FlĂŒchtlinge oder fĂŒr Personen mit Anrecht auf subsidiĂ€ren Schutz und fĂŒr den Inhalt des zu gewĂ€hrenden Schutzes)cite-ref-12[12] ist bereits in Kraft getreten, bedarf jedoch noch der nationalen Umsetzung bis spĂ€testens 21. Dezember 2013.

Deutschland

→

Hauptartikel

:

Asylrecht (Deutschland)

Politisch Verfolgte erhalten Asyl nach Art. 16a Grundgesetz, soweit sie nicht aus der EU oder einem sonstigen sogenannten sicheren Drittstaat einreisen oder soweit nicht ein anderes Land im EU-Raum aufgrund der Dublin-Verordnung fĂŒr sie zustĂ€ndig ist. Asylbewerber, die ĂŒber die Landgrenzen nach Deutschland einreisen, werden entsprechend der Drittstaatenregelung ohne inhaltliche PrĂŒfung ihres Asylantrages in die jeweiligen sicheren Drittstaaten zurĂŒckgewiesen (alle an Deutschland angrenzenden Staaten gelten als sichere Drittstaaten). Nur wenn sich kein Drittstaat zur RĂŒcknahme der Betroffenen bereit erklĂ€rt oder der konkrete Durchreisestaat nicht bestimmt werden kann, kommt es zum Asylverfahren in Deutschland.

Der Ablauf des Asylverfahrens ist im Asylgesetz (AsylG) geregelt und war bis ca. 2007 stark vom nationalen Grundrecht auf Asyl nach Art. 16a GG geprĂ€gt, dessen Voraussetzungen enger sind als die Voraussetzungen des anerkannten FlĂŒchtlings nach der Genfer FlĂŒchtlingskonvention (GFK). Die Asylberechtigung wird grundsĂ€tzlich nur nach erlittener staatlicher Verfolgung im Heimatland zuerkannt; das ist fĂŒr die ErfĂŒllung der FlĂŒchtlingseigenschaft grundsĂ€tzlich keine Voraussetzung. Erst seit 2007 ist nach Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie neben der Asylberechtigung ein neuer Status, nĂ€mlich die Zuerkennung der FlĂŒchtlingseigenschaft, § 3 Abs. 1 und 4 Asylgesetz i. V. mit (§ 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz), geschaffen worden. Er wird ggf. neben der Asylberechtigung nach Art. 16 a GG oder auch ohne Asylberechtigung zuerkannt.

Siehe auch

:

FlĂŒchtlingseigenschaft – Unterschiede zwischen Asylberechtigung und FlĂŒchtlingseigenschaft

Kommt es nicht zur Anerkennung der Asylberechtigung oder zur Zuerkennung der FlĂŒchtlingseigenschaft, kommt ggf. die GewĂ€hrung von subsidiĂ€rem Schutz in Betracht. Das ist der Fall, wenn dem Antragsteller ein ernsthafter Schaden nach § 4 Abs. 1 AsylG droht. Weiterhin können Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG fĂŒr die Person des Antragstellers vorliegen.

FĂŒr die PrĂŒfung der VerfolgungsgrĂŒnde ist das Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge zustĂ€ndig, mit Hauptsitz in NĂŒrnberg und zahlreichen Außenstellen in allen BundeslĂ€ndern. Der Asylbewerber muss die VerfolgungsgrĂŒnde bei der Anhörung umfassend und glaubhaft vorbringen. Entscheider des Bundesamtes, die seit 2005 Weisungen des Bundesinnenministeriums unterliegen, befinden dann ĂŒber die tatsĂ€chliche und rechtliche Bewertung der AsylantrĂ€ge. WĂ€hrend ihres Asylverfahrens, das wenige Wochen, aber auch mehrere Jahre dauern kann, sind die Antragsteller anfangs nach § 47 AsylG in Erstaufnahmeeinrichtungen, spĂ€ter nach § 53 AsylG ĂŒberwiegend in GemeinschaftsunterkĂŒnften untergebracht und mĂŒssen sich meist im zugewiesenen Landkreis oder jedenfalls Bundesland aufhalten (Residenzpflicht).

Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind seit 1993 die sozialen Leistungen an Asylbewerber geregelt. In den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts (vor dem 6. November 2014: in den ersten 9 Monaten ihres Aufenthalts; vor dem 6. September 2013: in den ersten 12 Monaten ihres Aufenthaltscite-ref-13[13]) gilt fĂŒr Asylbewerber ein absolutes Arbeitsverbot. Auch danach wird die BeschĂ€ftigung nur in AusnahmefĂ€llen gestattet. Die seit 1993 unverĂ€nderte Höhe der Leistungen nach dem AsylbLG lag um etwa 40 Prozent unterhalb des Regelsatzes nach SGB II (Arbeitslosengeld II), was das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2012 fĂŒr grundgesetzwidrig erklĂ€rte, den Gesetzgeber mit einer Anhebung auf das Existenzminimum beauftragte und ĂŒbergangsweise selbst LeistungssĂ€tze festlegte.cite-ref-bverfg2012-07-18-14-0[14]

Asylberechtigte nach Art. 16a GG erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 AufenthG, anerkannte FlĂŒchtlinge nach § 3 Abs. 1 AsylG erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Alt. 1 AufenthG. AuslĂ€ndern, denen subsidiĂ€rer Schutz (§ 4 Abs. 1 AsylG) gewĂ€hrt wird, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Alt. 2 AufenthG. Werden Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG festgestellt, erhalten die Personen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3. Letztere erhielten bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 vielfach nur eine Duldung.

Österreich

In Österreich regelt das Asylgesetz das Verfahren fĂŒr Asylwerber, es ist Sache des Innenministeriums.

Ein Asylverfahrencite-ref-bmi-gv-at-15-0[15]cite-ref-help-gv-at-16-0[16]cite-ref-orf-20150615-17-0[17] beginnt mit der persönlichen Einbringung des Antrages auf internationalen Schutz bei einer Erstaufnahmestelle des Bundes (Traiskirchen, Flughafen Schwechat oder St. Georgen am Attergau). Dort werden die Asylwerber medizinisch untersucht und untergebracht. Danach erfolgt die Erstbefragung durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes mit Hilfe eines Dolmetschers, um die IdentitĂ€t festzustellen und den Fluchtweg zu bestimmen. Es kann auch zu einer weiteren Einvernahme kommen, nach welcher die Behörde befugt ist zu entscheiden, ob der Antrag inhaltlich (FluchtgrĂŒnde) von Österreich geprĂŒft werden muss oder aufgrund der ZustĂ€ndigkeit eines anderen Staates gem. der Dublin-III-Verordnung oder eines Folgeantrages (z. B. 2., 3. Asylantrag) zurĂŒckzuweisen ist.

Nach der Zulassung zum Verfahren in Österreich beginnt das eigentliche inhaltliche Verfahren vor dem Bundesamt fĂŒr Fremdenwesen und Asyl. Ab Einbringung des Asylantrages kommen die Asylwerber in die sogenannte Grundversorgung, die gewĂ€hrt wird, solange das Verfahren lĂ€uft, was einen Zeitraum von bis zu mehreren Jahren bedeuten kann. Die Landesgrundversorgungsgesetze regeln die nĂ€heren Einzelheiten und die Dauer der Grundversorgung. In der Grundversorgung bekommen die Asylwerber in den österreichischen Einrichtungen reine Sachleistungen wie Essen, Kleidung, und ein Taschengeld von 40 Euro im Monat. Sie sind außerdem krankenversichert und bei Kindern gilt die Schulpflicht.cite-ref-menschen-leben-at-18-0[18]

Als subsidiĂ€r Schutzberechtigte werden in Österreich Personen bezeichnet, deren Asylantrag abgewiesen wurde, die aber aus Gefahr fĂŒr Leib oder WĂŒrde ĂŒber eine befristete Aufenthaltsgenehmigung verfĂŒgen.cite-ref-help-gv-at-16-1[16]cite-ref-menschen-leben-at-18-1[18] Sie werden ebenfalls unter Grundversorgung gestellt.

Seit August 2024 besteht fĂŒr Asylwerber und Asylwerberinnen in der Bundesbetreuung eine Verpflichtung, gemeinnĂŒtzige Arbeiten anzunehmen,cite-ref-0-19-0[19] ebenso in Vorarlberg.cite-ref-0-19-1[19]

Schweiz

In der Schweiz ist das Asylrecht im Asylgesetz (AsylG) vom 26. Juni 1998 SR 142.31 (Stand: 22. November 2022) geregelt. ZustĂ€ndig fĂŒr das Asylverfahren ist das Staatssekretariat fĂŒr Migration.

Asylsuchende mĂŒssen ihr Asylgesuch nach Art. 19 AsylG bei der Grenzkontrolle in einem schweizerischen Flughafen, bei der Einreise an einem geöffneten GrenzĂŒbergang oder an einer Empfangsstelle einreichen und dĂŒrfen sich wĂ€hrend des gesamten Asylverfahrens in der Schweiz aufhalten und einer bewilligten Arbeit in dem ihr zugewiesenen Kanton nachgehen (Arbeitsaufnahme ist gemĂ€ĂŸ Art. 43 AsylG erst nach 3 Monaten Aufenthalt möglich). Lehnt das Bundesamt fĂŒr Migration das jeweilige Asylgesuch ab oder tritt darauf materiell nicht ein, ist eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht möglich. Beschwerdefristen sind bei materiellen Entscheiden 30 Tage, bei Nichteintretensentscheiden 5 Arbeitstage. Die Dauer des Asylverfahrens wurde in den letzten zwei Jahren durch diverse Maßnahmen auf beiden Instanzebenen deutlich verkĂŒrzt bzw. eingeschrĂ€nkt.

Seit MĂ€rz 2019 finden auf Basis des revidierten Asylgesetzes beschleunigte Verfahren in den Zentren des Bundes statt. Asylsuchende erhalten eine unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung. Wer ein Aufenthaltsrecht erhalten hat oder eine maximale Aufenthaltsdauer von 140 Tagen in einem BAZ erreicht hat, wird einem Kanton zugewiesen.cite-ref-20[20]

Vereinigte Staaten

Die Vereinigten Staaten unterscheiden, anders als die EuropĂ€ische Union, streng zwischen Asylbewerbern und FlĂŒchtlingen. Das Asylrecht basiert dabei auf Erlass 208 des INA. In den Jahren 2010 bis 2014 wurde rund 10.000 Menschen jĂ€hrlich Asyl gewĂ€hrt.cite-ref-eu030316-21-0[21]

Asylbewerber (asylum seekers) sind dabei Menschen, die einen Asyl­antrag bereits auf dem Staatsgebiet der USA oder an der Grenze stellen. Seit 2014 können solche AntrĂ€ge nach einer Befragung der Antragssteller durch einen Vertreter der AuslĂ€nderbehörde abgelehnt werden und eine Abschiebung auch ohne gerichtliche Anhörung durchgefĂŒhrt werden. Kommen die Bewerber aus einem sicheren Drittland wie etwa Kanada, werden sie zurĂŒckgeschickt. Asylbewerber können in den USA fĂŒr Wochen oder Monate inhaftiert werden, bis ĂŒber ihre AntrĂ€ge entschieden ist. Sollten sie wĂ€hrend ihres Verfahrens dennoch auf freien Fuß gesetzt werden, haben sie nicht das Recht zu arbeiten und erhalten keine finanzielle UnterstĂŒtzung durch den Staat. Anerkannte Asylbewerber dĂŒrfen arbeiten, können sich freiwillig um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bewerben und nach frĂŒhestens fĂŒnf Jahren die StaatsbĂŒrgerschaft beantragen.cite-ref-eu030316-21-1[21]

Im Juli 2019 kĂŒndigte die Trump-Administration eine Änderung des Asylrechts an, nach der vom 15. Juli 2019 an nur noch Personen Asyl beantragen können, die nicht aus einem Transitland kommend die USA erreichen. Kurz zuvor war der Versuch gescheitert, den Migrationsdruck auf die US-SĂŒdgrenze durch sogenannte Sichere-Drittstaaten-Regelungen mit Staaten sĂŒdlich der USA zu verringern. Die neue Regelung wĂŒrde praktisch jeden erfassen, der kein mexikanischer StaatsbĂŒrger ist.cite-ref-22[22] Die Maßnahme wurde in Form einer RegelĂ€nderung fĂŒr die US-Grenzpolizei vom US-Justizministerium und der Heimatschutzbehörde verfasstcite-ref-23[23] und kann seit Mitte September 2019 mit Billigung des Obersten Gerichtshofs angewendet werden, wĂ€hrend der Rechtsstreit darĂŒber weiter lĂ€uft.cite-ref-24[24]

Kanada

Kanada unterscheidet, Ă€hnlich wie die Vereinigten Staaten, zwischen Asylbewerbern und FlĂŒchtlingen. Asylbewerber können an der Grenze Kanadas oder bei Behörden innerhalb des Landes einen Asylantrag stellen. AntrĂ€ge von Bewerbern aus sicheren Drittstaaten, wie beispielsweise denen der EuropĂ€ischen Union, werden meist abgelehnt. Personen, die kanadisches Staatsgebiet illegal betreten, darunter Migranten und Asylbewerber, können seit 2012 bis zur KlĂ€rung der RechtmĂ€ĂŸigkeit ihres Antrages, beispielsweise bis zur KlĂ€rung ihrer IdentitĂ€t, eingesperrt werden.cite-ref-eu020216-25-0[25] Die Zahl der Personen, die auf kanadischem Boden um Asyl ersuchten, schwankte zwischen etwa 25.000 (2011) und 16.000 (2014).cite-ref-eu020216-25-1[25]cite-ref-26[26]

Statistik

EU

Die Zahl der AsylantrĂ€ge, die in der EU eingingen, betrug zwischen Juli 2014 und April 2015 durchschnittlich 65.000 monatlich. FĂŒr das Gesamtjahr 2014 weist die Statistik von Eurostat mit 626.710 fast 45 % mehr als im Vorjahr 2013 (432.055) auscite-ref-27[27], was vor allem auf den BĂŒrgerkrieg in Syrien sowie die Konflikte in Afghanistan und im Irak zurĂŒckzufĂŒhren ist.cite-ref-unhcr-global-trends-report-2014-28-0[28] Die Zahlen von Eurostat messen jedoch nicht die Zahl der Asylbewerber, sondern der AntrĂ€ge; dabei werden zahlreiche Asylbewerber doppelt oder mehrfach erfasst: etwa die, die vom Dublin-Verfahren betroffen sind, sollten etwa in den Richtlinien des Jahres 2013 ausdrĂŒcklich zweimal als Asylbewerber registriert werden: sowohl in dem Mitgliedstaat, aus dem sie abgeschoben werden, als auch in dem Land, in das sie abgeschoben werden. Zudem werden FolgeantrĂ€ge entgegen der Erfassungsrichtlinie von einzelnen Mitgliedsstaaten wie Österreich nicht als solche ausgewiesen und daher der Asylbewerber doppelt erfasst. Auch der missbrĂ€uchliche erneute Antrag unter neuer IdentitĂ€t wird doppelt gezĂ€hlt.cite-ref-kleist-29-0[29] Die tatsĂ€chlichen der Asylbewerberzahlen in der EU werden als 25 %–30 % niedriger geschĂ€tzt.cite-ref-kleist-29-1[29]

Nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) sind AsylantrĂ€ge in dem Land der EuropĂ€ischen Union zu stellen, das die FlĂŒchtlinge als erstes erreicht haben. Da die meisten BootsflĂŒchtlinge aus afrikanischen LĂ€ndern ĂŒber das Mittelmeer nach Europa kommen wollen, sind dies hĂ€ufig Italien und Griechenland. Im Juni 2015 befanden sich in Italien 76.000 geflĂŒchtete Personen in Aufnahmezentren, die dadurch völlig ĂŒberlastet waren. Die EU-Kommission wollte daher 24.000 Asylwerber aus Italien und 16.000 weitere aus Griechenland auf andere EU-LĂ€nder verteilen, was jedoch bei den Mitgliedstaaten auf Ablehnung stieß. Sie fĂŒrchteten, dass die KommissionsvorschlĂ€ge dauerhaft die Dublin-Regeln aushebeln könnten. Die österreichische Innenministerin Mikl-Leitner unterstĂŒtzte hingegen den Vorschlag.cite-ref-30[30]

Im Vergleich unter Industrienationen (2010–2014) war laut UNHCR der Anteil an Asylwerbern pro 1000 Einwohnern in Schweden (24,4), Malta (17,5) und Luxemburg (12,6) am höchsten, wĂ€hrend Österreich mit 10,4 auf Platz 8 lag. In absoluten Zahlen lag 2014 Deutschland an der Spitze, gefolgt von den USA, der TĂŒrkei und Schweden.cite-ref-31[31]

Betrachtet man allerdings die Gesamtzahl der weltweiten FlĂŒchtlinge laut UNHCR beziehungsweise UNRWA (19,5 Millionen im Jahr 2014), wurden 86 % von einem „Entwicklungsland“ aufgenommen. Nur 1,66 Millionen davon stellten einen offiziellen Asylantrag. Seit Ende des Jahres 2014 stammen fast ein Viertel der weltweiten FlĂŒchtlinge aus Syrien, 95 % davon befinden sich in den unmittelbaren NachbarlĂ€ndern.cite-ref-unhcr-global-trends-report-2014-28-1[28]

| Jahr | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EuropÀische Union | 225.150 | 263.835 | 259.400 | 309.040 | 335.290 | 431.090 | 626.960 | 1.322.825 | 1.259.955 | 649.855 |
| Deutschland | 26.845 | 32.910 | 48.475 | 53.235 | 77.485 | 126.705 | 202.645 | 476.510 | 745.155 | 198.255 |
| Frankreich | 41.840 | 47.620 | 52.725 | 57.330 | 61.440 | 66.265 | 64.310 | 76.165 | 84.270 | 91.070 |
| Großbritannien | 31.290 | 31.665 | 24.335 | 26.915 | 28.800 | 30.585 | 32.785 | 40.160 | 38.785 | 33.310 |
| Italien | 30.140 | 17.640 | 10.000 | 40.315 | 17.335 | 26.620 | 64.625 | 83.540 | 122.960 | 126.550 |
| Griechenland | 19.885 | 15.925 | 10.275 | 9.310 | 9.575 | 8.225 | 9.430 | 13.205 | 51.110 | 57.020 |
| Spanien | 4.515 | 3.005 | 2.740 | 3.420 | 2.565 | 4.485 | 5.615 | 14.780 | 15.755 | 30.455 |
| Schweden | 24.785 | 24.175 | 31.850 | 29.650 | 43.855 | 54.270 | 81.180 | 162.450 | 28.790 | 22.190 |
| Österreich | 12.715 | 15.780 | 11.045 | 14.420 | 17.415 | 17.500 | 28.035 | 88.160 | 42.255 | 22.160 |
| Schweiz | 16.520 | 15.900 | 15.425 | 23.615 | 28.400 | 21.305 | 23.555 | 39.445 | 27.140 | 16.615 |
| EU plus Island, Liechtenstein, Schweiz und Norwegen | 256.155 | 297.175 | 284.985 | 341.795 | 373.550 | 464.505 | 662.165 | 1.393.875 | 1.291.785 | 670.885 |

Deutschland

→

Hauptartikel

:

„Entwicklung der Asylbewerberzahlen und Erfolgsquoten“ im Artikel Asylrecht (Deutschland)

Bis Mitte der 1980er Jahre war die Zahl der Asylbewerber in Deutschland vergleichsweise gering. In der Zeit von 1985 bis zum Höhepunkt 1992 stieg die Zahl der Asylbewerber in Deutschland von ca. 74.000 im Jahr 1985 auf ca. 438.000 im Jahr 1992 an.cite-ref-33[33] Die Asylbewerber kamen Anfang der 1990er Jahre vor allem aus den sich im Krieg befindenden LĂ€ndern des ehemaligen Jugoslawien. Aufgrund des Asylkompromisses und dem Ende des BĂŒrgerkrieges sanken die Zahlen.

Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren im deutschen AuslĂ€nderzentralregister (AZR) 51.506 Personen mit einer Asylberechtigung erfasst. Weitere 34.460 Menschen waren erfasst, denen eine Aufenthaltsgestattung als Asylsuchende erteilt wurde. Die Zahl der registrierten Menschen mit FlĂŒchtlingsschutz betrug 67.585. Zudem waren zu dem Stichtag 24.839 Menschen mit einem Aufenthaltstitel erfasst, die aufgrund bestimmter Abschiebungsverbote erteilt werden. HauptherkunftslĂ€nder sind die TĂŒrkei, Irak, Afghanistan und Iran.cite-ref-34[34]

2011 haben 45.571 Menschen in Deutschland um Asyl gebeten. 2012 stieg die Anzahl auf 77.540 Asylbewerber, davon 12.810 aus Serbien, 7.930 aus Syrien und 7.840 aus Afghanistan.cite-ref-35[35] 2013 erfolgten 127.013 AsylantrÀge,cite-ref-36[36] 2014 bereits 202.834.cite-ref-37[37]

Nach einer SchĂ€tzung des Bundesamts fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge aus dem ersten Halbjahr 2015 wurden 2015 bis zu 450.000 AsylantrĂ€ge in Deutschland erwartet, was eine Verdoppelung gegenĂŒber dem Vorjahr bedeutet hĂ€tte.cite-ref-faz-2015-07-27-38-0[38] Im August 2015 wurde diese SchĂ€tzung durch die Bundesregierung auf 800.000 erwartete Asylsuchende erhöht.cite-ref-39[39] Diese Prognose wurde am 8. Dezember 2015 aber bereits weit ĂŒbertroffen, bis zu diesem Stichtag sind bereits ĂŒber eine Million Asylbewerber registriert worden.cite-ref-40[40] TatsĂ€chlich wurden laut einem internen Bericht insgesamt bis zu 1,5 Millionen Asylbewerber fĂŒr 2015 erwartet, was insbesondere an der Schwierigkeit einer vollstĂ€ndigen Erfassung aller Asylbewerber liegt.cite-ref-41[41]

In einer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke gab die Bundesregierung bekannt, dass Ende Juni 2016 insgesamt 549.209 abgelehnte Asylbewerber in Deutschland verblieben sind, davon etwa 400.000 seit mehr als sechs Jahren. Die deutschen BundeslÀnder schoben von Januar bis Ende Juli 2016 nur 13.134 AuslÀnder ab.cite-ref-weltn24-abgelehntefluechtlinge-42-0[42]cite-ref-bild-abgelehnteasylbewerber-43-0[43]

Österreich

Von 1956 bis 1968 lag die Anzahl der AsylantrĂ€ge konstant bei ca. 4.000 AntrĂ€gen pro Jahr. In den folgenden Jahren wurde wĂ€hrend der Niederschlagung des Prager FrĂŒhlings in der CSSR per Erlass allen, die aus der CSSR nach Österreich flohen, Asyl gewĂ€hrt. Von etwa 162.000 Tschechen und Slowaken, die nach Österreich kamen, suchten jedoch nur etwa 12.000 in Österreich um Asyl an.

Auch 1981 und 1982 flohen nach der VerhĂ€ngung des Kriegsrechts in Polen zwischen 120.000 und 150.000 Polen nach Österreich, wovon der grĂ¶ĂŸte Teil Österreich in den Folgejahren wieder verließ.

In den Jahren 1987 bis 1991 war nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems in Osteuropa ein kontinuierlicher Anstieg der AsylantrÀge ersichtlich (1987: 11.406, 1991: 17.306). Gleichzeitig sank die Anerkennungsquote stark ab (1987: 31,0 %, 1991: 12,6 %).

Im Jahr 1993 wurde in Österreich ein neues Asylgesetz verabschiedet, welches es FlĂŒchtlingen nicht legal ermöglichen sollte, nach dem Transit durch ein sicheres Land in Österreich einzureisen, um einen Asylantrag zu stellen. Bereits an der Grenze wurde eine Abweisung im Schnellverfahren innerhalb von sechs Tagen möglich.

WĂ€hrend des Kosovo-Konflikts von MĂ€rz 1998 bis Mai 1999 flohen nach Angaben des UNHCR fast 795.000 Menschen aus dem Kosovo. Die Mehrheit von den rund 665.000 Personen floh in die NachbarlĂ€nder. Auch Österreich nahm etwa 5.000 FlĂŒchtlinge auf, was im Jahr 1999 zu einem grĂ¶ĂŸeren Anteil an positiv entschiedenen AsylantrĂ€gen fĂŒhrte.

In den Jahren 2000 und 2001 wurden von 18.284 AsylantrĂ€gen (beziehungsweise 30.127 im Jahr 2001) wiederum nur 5,48 % (3,82 %) positiv erledigt.cite-ref-44[44] Den Höhepunkt bisher erreichte die Anzahl der AsylantrĂ€ge im Jahr 2002 mit 39.354 AntrĂ€gen.cite-ref-45[45] Daraufhin wurde im Jahr 2003 vom Ministerrat eine Novelle zum Asylgesetz beschlossen, die zu schnelleren Verfahren fĂŒhren sollte. Die Novelle beinhaltete auch die Aufenthaltspflicht der Asylwerber im Erstaufnahmezentrum von bis zu 20 Tagen und das Neuerungsverbot, bei welchem in zweiter Instanz keine neuen Fakten mehr vorgelegt werden dĂŒrfen. Das neue Gesetz trat 2004 wĂ€hrend der Koalition der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ in Kraft, wurde jedoch vom Verfassungsgerichtshof als teilweise verfassungswidrig aufgehoben und spĂ€ter durch das geltende Asylgesetz 2006 ersetzt.

Im Jahr 2010 erreichte die Zahl der Asylwerber in Österreich ihren Tiefststand von 11.012.cite-ref-46[46] Etwa 70 % (7.768) davon waren mĂ€nnlich und 687 unter 18-jĂ€hrig. Im selben Jahr wurden insgesamt 2.977 AsylantrĂ€ge positiv entschieden und 13.290 abgelehnt. Darunter fallen auch AntrĂ€ge aus den vorhergehenden Jahren.cite-ref-47[47]

Seitdem ist die Zahl der AntrĂ€ge wieder gestiegen. Zwischen Juli 2014 und Mai 2015 betrug die Zahl der AsylantrĂ€ge in Österreich durchschnittlich 3.600 pro Monat.cite-ref-48[48] Von insgesamt 28.064 flĂŒchtenden Menschen, die im Jahr 2014 in Österreich um Asyl ansuchten, waren 7.730 aus Syrien, 5.076 aus Afghanistan, 1.996 aus der Russischen Föderation und 1.903 aus dem Kosovo.cite-ref-49[49] 2014 erhielten etwa 39.000 Menschen eine Grundversorgung vom Staat, davon waren 28.000 Asylwerber.cite-ref-orf-20150615-17-1[17] Gesamt wurden bis zu diesem Jahr fĂŒr Asylwerber mit noch nicht abgeschlossenem Verfahren etwa 150 Millionen Euro pro Jahr aufgewendet, etwa drei Viertel der gesamten Grundversorgung, und etwa 5 % des Budgets fĂŒr Soziales und Gesundheit.cite-ref-orf-20150615-17-2[17]

Experten des Innenministeriums prognostizieren Mitte 2015 fĂŒr dieses Jahr einen Anstieg auf mindestens 80.000cite-ref-50[50] statt der anfĂ€nglich geschĂ€tzten 40.000.cite-ref-mgr-51-0[51] Das ist gemessen an der Bevölkerungszahl weit weniger als in Deutschland.cite-ref-52[52]cite-ref-53[53] Im ersten Quartal 2015 betrug der Zuwachs der AsylantrĂ€ge dann bereits 149,7 % statt der erwarteten 43 %.cite-ref-mgr-51-1[51]

Siehe auch
Literatur

‱ Helgo Eberwein, Eva Pfleger: Fremdenrecht fĂŒr Studium und Praxis. LexisNexis, Wien 2011, ISBN 978-3-7007-5010-9.

Weblinks

Wiktionary: Asylbewerber

– BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Wiktionary: Asylant

– BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Wiktionary: Asylsuchender

– BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

‱ EuropĂ€ischer FlĂŒchtlingsrat ECRE
‱ Deutsches Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge
‱ Schweizer Bundesamt fĂŒr Migration
‱ Asylbewerber, FlĂŒchtlinge, Migranten – was sind die Unterschiede?, tagesschau.de

Einzelnachweise

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cite-note-22. ↑ GRA-Glossar: Asylant. (Memento vom 20. April 2014 im Internet Archive) GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, 2010
cite-note-33. ↑ Thomas Kirwel: AuslĂ€nderfeindlichkeit in der deutschen Presse: untersucht an „BILD“, „FAZ“, „taz“ und der „Deutschen National-Zeitung“, Teil 1. Kovač, 1996, ISBN 3-86064-309-6, S. 67
cite-note-44. ↑ Georg Stötzel, Martin Wengler: Kontroverse Begriffe: Geschichte des öffentlichen Sprachgebrauchs in der Bundesrepublik Deutschland. De Gruyter, Berlin 1995, ISBN 3-11-014106-X, S. 735.
cite-note-55. ↑ Klaus JĂŒrgen Bade: Zur Karriere und Funktion abschĂ€tziger Begriffe in der deutschen Asylpolitik – Essay. Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, 9. Juni 2015
cite-note-66. ↑ Georg Stötzel, Martin Wengler: Kontroverse Begriffe, Berlin 1995, S. 739.
cite-note-77. ↑ Ute Gerhard: Rassismus mit der ‚Politik der Mitte‘. In: Norbert Franck, Susanne Fuchs, Ute Gerhard (Hg.): Rechte Gewalt und der Extremismus der Mitte. Impulse, Bonn 1993, S. 31–43
cite-note-88. ↑ Sebastian Gierke: Sprache im Migrationsdiskurs - Wer sagt noch Asylant? 11. Dezember 2014, abgerufen am 9. November 2024.
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cite-note-1212. ↑ Richtlinie 2011/95/EU, abgerufen am 28. November 2011
cite-note-1313. ↑ Artikel 1 Nr. 45, Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU, buzer.de
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